Eine Erklärung des noch relativ jungen Berufszweigs liefert die deutschsprachige Wikipedia:

Zitat: “Sprachtherapie sind sowohl Logopäden, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer als auch Klinische Linguisten (Klinische Linguistik) und Diplom-Sprachheilpädagogen sowie examinierte Sprachheilpädagogen tätig. Der Unterschied dieser beiden Berufsgruppen ist jedoch weitgehend unbekannt.

Das Arbeitsgebiet beider Berufsgruppen ist deckungsgleich. Als Angehörige eines nichtärztlichen Heilberufes erstreckt sich die Tätigkeit in den freien Praxen auf Diagnostik, Therapie und Beratung bei Stimm-, Sprech-, Sprach-, Hör- und Schluckstörungen bei Patienten aller Altersgruppen. Ein bedeutender Unterschied besteht jedoch in der Ausbildung und der Möglichkeit der Zulassung der beiden Berufsgruppen:

Diplom-Sprachheilpädagogen und examinierte Sprachheilpädagogen absolvieren ein fünfjähriges Hochschulstudium. Somit handelt es sich um eine akademische Ausbildung. Um eine Kassenzulassung zu erlangen, sind mehrere hundert Stunden Therapie unter Supervision in einzelnen Störungsbildern (für die jeweils Teilzulassungen ausgesprochen werden) nachzuweisen.

Logopäden absolvieren entweder eine dreijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule für Logopädie oder ein vierjähriges grundständiges Studium an einer Fach-/Hochschule. Die Ausbildung kann mit einem Realschulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss und einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung begonnen werden, für das Studium ist ein Fach-/Abitur Voraussetzung. Eine Auflistung empfehlenswerter Logopäden im Raum München finden Sie hier.

Im Anschluss an die Ausbildung kann der Logopäde / die Logopädin die Kassenzulassung bei den RVO- und VdaK- Kassen beantragen und kann sich sofort in eigener Praxis selbständig machen, ohne zuvor unter Supervision im Angestelltenverhältnis tätig gewesen zu sein. Frei praktizierende Logopäden sind nicht rentenversicherungspflichtig, weil sie aufgrund eigener Diagnose und eines eigenen Therapieplans tätig werden.” – Zitat Ende


Beide Formen einer Solaranlage dient dem Zweck Solarenergie in Form von Sonneneinstrahlung in nutzbare Energie umzuwandeln.

Thermische Solaranlagen [Solarthermie] wandeln die im sichtbaren und unsichtbaren Lichtspektrum entahltene Energie direkt in Wärme um. Die Wärme wird durch eine spezielle Absorberschicht im Solarkollektor gewonnen und durch die enthaltene Solarflüssigkeit in einen speziellen Solarwärmespeicher abgeführt und mittel einen Wärmetauscher in das Heizungssystem des Gebäudes eingebunden. Dort steht die Solarwärme anschließen entweder zur Warmwasserbereitung [Duschen, Waschen] oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung zur Verfügung. Thermische Solaranlagen dienen also zur Senkung der Heizkosten indem fossile Energieträger wie Öl- oder Gas eingespart werden. Inzwischen wird von Neubauten gefordert, dass sie mindesten zu zehn Prozent durch erneuerbare Energien versorgt werden. Eine thermische Solaranlage wäre somit neben anderen Alternativen [z.B. Holzpellets] eine denkbare Lösung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Solaranlagen auf Photovoltaik-Basis [auch Fotovoltaik] wandeln die eintreffende Solarenergie der Sonne mittels des photoelektrischen Effekts in Gleichstrom um. Der somit gewonnene Strom wird in der Regel mithilfe eines Wechselrichters in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die öffentliche Einspeisung stellt aufgrund der höheren Vergütung [derzeitige Einspeisevergütung bei Dachanlagen liegt bei 0,3914 Euro je Kilowatt] gegenüber des eigenen Verbrauchs des erzeugten Stroms die meist attraktivere Lösung dar [Einspeisevergütung 2010 bei Eigennutzung wird mit 0,2276 Euro je Kilowatt vergütet]. Bei Photovoltaik-Solaranlagen bleibt anzumerken, dass sie Mehreinnahmen genieren, die zusammen mit dem normalen gehalt der Besteuerung unterliegen. Die Anlage selbst kann natürlich auch abgeschrieben werden und stellt somit eine Art der Altersvorsorge dar.

Beide Formen der solaren Energiegewinnung haben aufgrund der unterschiedlichen Vorteile ihre Daseinsberechtigung und sollten daher nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es kommt meist auf den Einzelfall [bezogen auf den vorhandenen energetischen Gebäudestandart, finanzielle Mittel, Zinssätze, etc.] an, welche Maßnahme für Solar- Interessenten die vielleicht bessere Lösung darstellt.

Als thermische Solaranlage werden Solaranlagen bezeichnet, die Wärme aus der Sonneneinstrahlung nutzbar machen (Solarthermie). Die Wärme wird in der Prozesstechnik oder der Gebäudetechnik nutzbar gemacht oder in thermischen Solarkraftwerken zur Stromerzeugung genutzt. Die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Strom – z.B. mittels Solarzellen – wird dagegen als Photovoltaik, die entsprechenden Anlagen als Photovoltaikanlagen bezeichnet.




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